Reformbedarf für nachhaltige und faire Tourismusfinanzierung in Tirol
Als einmalige Chance, die seit knapp 100 Jahren bestehende Tourismusabgabe zeitgemäß zu reformieren, betrachtet die Landesobfrau des Tiroler Wirtschaftsbundes und Präsidentin der Wirtschaftskammer Tirol, Barbara Thaler, die aktuellen Bestrebungen des Landes Tirol. Thaler: „Wir sind nicht mehr bereit, lediglich auf politische Lippenbekenntnisse zum Bürokratieabbau zu hoffen. Fast alle unsere bisherigen Vorschläge zur administrativen Vereinfachung wurden abgelehnt, oft mit komplizierten juristischen Begründungen. Wir fordern eine ernsthafte Auseinandersetzung mit unseren Vorschlägen!“
Die Wirtschaft steht zur Tourismusabgabe, die gemeinsam mit der von den Gästen geleisteten Aufenthaltsabgabe die finanzielle Grundlage für die lokalen und regionalen Tourismusorganisationen bildet. „Nach so vielen Jahrzehnten braucht es aber eine Veränderung. Seit einigen Jahren spüren wir, dass die Tourismusgesinnung in unserem Land sinkt. Auch viele Branchen sind schlichtweg nicht mehr bereit, 120 Millionen Euro pro Jahr zu stemmen“, so Thaler.
„Die derzeit geplante finanzielle Reduktion der Abgabe ist ein erster Schritt, bietet jedoch nur eine kurzfristige Entlastung, die durch die Inflation schnell verpufft. Daher fordern wir eine nachhaltige Senkung der Abgabe. Der erwartete Einnahmenausfall bei der Tourismusabgabe sollte durch Anpassungen der Aufenthaltsabgabe ausgeglichen werden. Das gesamte Aufkommen aus der Aufenthaltsabgabe in Tirol beträgt derzeit rund 96 Millionen Euro. Würde man die durchschnittliche Aufenthaltsabgabe auf 4 Euro anheben, könnte man rund 60 Millionen Euro zusätzlich lukrieren. Diese Anpassungen dürfen jedoch nicht überstürzt erfolgen, sondern müssen systematisch und schrittweise umgesetzt werden, um fair und unbürokratisch zu bleiben. Es braucht einen echten Reformprozess“, erläutert Thaler.
Konkret sollte eine zeitgemäße und lösungsorientierte Tourismusabgabe folgende Punkte abdecken:
Aufenthaltsabgabe:
- Faire Neugestaltung der Aufenthaltsabgabe, die die unterschiedlichen Stärken der Regionen und Betriebstypen berücksichtigt
- Erhöhung der gesetzlichen Bandbreite (derzeit 1 Euro bis 5 Euro)
- Differenzierung der Aufenthaltsabgabe nach Haupt- und Nebensaison
Tourismusabgabe:
- Einführung einer Freigrenze von 40 Euro (Vorarlberger Modell)
- Neustrukturierung der Beitragsgruppenverordnung nach ÖNACE-Klassifikation
- Auslagerung der Einhebung an die Finanzbehörde
Die bisherigen Reformansätze sind unbefriedigend. Thaler: „Viele Betriebe werden die Reduktion kaum spüren, da das Prozedere weiterhin kompliziert bleibt. Das kann nicht das Ziel einer Reform sein. Der fehlende Wille, bürokratische Vereinfachungen ernsthaft anzugehen, ist spürbar. Wir sollten die knapp 100 Jahre alte, komplizierte Abgabe in eine moderne Infrastrukturfinanzierung umwandeln.“