Seiwald: Tiroler Wirtschaftsbund begrüßt die Verabschiedung des Tiroler Digitalisierungsgesetzes 2023

24.11.2023

Entscheidender Schritt in Richtung einer modernen und effizienten Verwaltung, insbesondere in der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen

Der Wirtschafts- und Digitalisierungssprecher der Tiroler Volkspartei, LAbg. Peter Seiwald, freut sich über den Beschluss des Tiroler Digitalisierungsgesetzes 2023. Vor allem in Richtung digitaler Baueinreichung und „Once-Only“-Prinzip schafft das Gesetz das Fundament und den rechtlichen Rahmen für eine digitale Verwaltung.

In der November-Sitzung des Tiroler Landtages wurden auf einen Schlag 67 Landesgesetze geändert, um die Digitalisierung in der Landesverwaltung wesentlich voranzutreiben. „Besonders hervorzuheben ist die Schaffung einer gesetzlichen Basis für die digitale Baueinreichung. Damit können künftig Unterlagen auf elektronischem Weg eingebracht werden. Das verkürzt die Vorlaufzeiten für Bauprojekte wesentlich. Ich danke der Bauinnung der Tiroler Wirtschaftskammer, insbesondere Vizepräsident Anton Rieder, für den unermüdlichen Einsatz in diesem Bereich“, fügt Seiwald hinzu.

Ein weiterer Meilenstein ist die Implementierung des Datahub Tirol, der Daten aus Bereichen wie Verkehr, Nachhaltigkeit und Tourismus bereitstellt. „Jeder Schneeerzeuger wird zur Wetterstation. Damit ist Tirol eine absolute Spitzenreiterregion in der gesamten EU“, erklärt Seiwald. Das neue Gesetz ist auch ein wichtiger Schritt hin zum „Once-Only“-Prinzip, das die Amtswege künftig weitestgehend digitalisiert und somit effizienter gestaltet. „Die Novelle beinhaltet die Schaffung und Erweiterung von Abfrageberechtigungen für Behörden untereinander, immer unter strenger Berücksichtigung des Datenschutzes. Nachweise wie Meldebestätigungen oder Grundbuchsauszüge müssen nicht mehr physisch vorgelegt werden, wenn sich die Behörde diese durch Einsicht in ein elektronisches Register selbst beschaffen kann“, so Seiwald.

Mit der Einführung digitaler Verfahren und der Möglichkeit, Antragsunterlagen elektronisch einzureichen, werden umständliche Prozesse beseitigt. „Das bedeutet auch, dass die Einbringung von Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung der Vergangenheit angehört“, ergänzt Seiwald.

„Das Tiroler Digitalisierungsgesetz ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer digitalen Zukunft für Tirol, und wir sind fest entschlossen auch in Zukunft weitere Schritte in diese Richtung zu setzen“, schließt Seiwald, der besonders den Fachabteilungen und dem Digitalisierungs-Landesrat für diese umfassende Gesetzesinitiative dankt.

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