Schwellenwerteverordnung: Minimalkonsens sichert bestehende Grenzwerte bis Ende 2025 ab

21.11.2023

VP-Seiwald sieht Licht und Schatten bei Schwellenwerteverordnung

Die Schwellenwerteverordnung des Bundes ist vor allem für Gemeinden ein wichtiges Instrument bei der Vergabe von Aufträgen. „Praktikable Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe stellen nicht nur eine Erleichterung dar, sondern stärken auch die lokale Wirtschaft, Ausbildungsplätze und die Kaufkraft vor Ort“, so VP-Landtagsabgeordneter Peter Seiwald. Dahingehend begrüßt er, dass die Verordnung nun um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wurde.

„Landeshauptmann Anton Mattle und Wirtschaftslandesrat Mario Gerber haben sich erfolgreich für die Verlängerung eingesetzt. Damit ist insbesondere für unsere Gemeinden und die Tiroler Klein- und Mittelbetriebe Planungssicherheit gegeben. Hätte man die Verordnung nicht erneut verlängert, wären besonders unsere kleineren heimischen Betriebe mit gravierenden Konsequenzen konfrontiert worden“, so Seiwald.

Ein Wermutstropfen sei jedoch, dass man sich nicht zu einer Anpassung der Werte durchringen konnte. „Eine Valorisierung wäre seit vielen Jahren notwendig, um die Beträge an das heutige Kostenniveau anzupassen und damit realistische Rahmenbedingungen sicherzustellen“, erklärt Seiwald. Bereits im vergangenen Jahr hatten die Regierungsparteien im Tiroler Landtag die Erhöhung der Schwellenwerte gefordert. Konkret schlägt Seiwald unverändert eine Erhöhung der baurelevanten Werte für die Direktvergabe von 100.000 auf 200.000 Euro, für das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung von einer Million auf zwei Millionen Euro sowie für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 100.000 auf 150.000 Euro vor.

„Damit könnte die öffentliche Hand Aufträge noch effizienter und auch standortfördernder vergeben und ein wichtiges Zeichen zur Stärkung unserer Unternehmen gesetzt werden“, kommentiert Seiwald die Verordnung, der die Tiroler Landesregierung heute zugestimmt hat.

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