Tiroler Wirtschaftskammerwahl 2025
Du hast als UnternehmerIn das Recht, die VertreterInnen Deiner Branche mitzubestimmen. Keine Selbstverständlichkeit! Im Gegenteil: sogar ein wahrer Luxus. Viele Länder beneiden uns um unsere gesetzlich verankerte Interessenvertretung, in der jede Stimme gleich viel zählt. Am 12. und 13. März 2025 hast Du die Wahl, wer Dich und Deine Anliegen in den kommenden fünf Jahren vertreten wird. Du hast noch keinen Überblick? Auf dieser Seite findest Du die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Tiroler WK-Wahl 2025
Du hast als UnternehmerIn das Recht, die VertreterInnen Deiner Branche mitzubestimmen. Keine Selbstverständlichkeit! Im Gegenteil: sogar ein wahrer Luxus. Viele Länder beneiden uns um unsere gesetzlich verankerte Interessenvertretung, in der jede Stimme gleich viel zählt. Am 12. und 13. März 2025 hast Du die Wahl, wer Dich und Deine Anliegen in den kommenden fünf Jahren vertreten wird. Du hast noch keinen Überblick? Auf dieser Seite findest Du die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Starker Partner.
Der Wirtschaftsbund ist seit jeher die treibende Kraft in der Wirtschaftskammer Tirol. Wir verhandeln, wir nehmen Stellung, wir verbessern, wir helfen und wir fordern – nicht nur im Interesse der Tiroler Wirtschaft, sondern im Interesse des Standortes Tirol. Wir wollen weiterhin für Dich anpacken und umsetzen und treten bei der anstehenden Kammerwahl mit 1.164 KandidatInnen auf 1.235 Listenplätzen in 70 Fachorganisationen an. Wir sind der einzige verlässliche Partner – in allen Branchen und Regionen.
WK-Wahl – einfach erklärt
Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder der Wirtschaftskammer in einer sogenannten „Urwahl“ direkt ihre VertreterInnen in den einzelnen Fachorganisationen. Das bedeutet: Jede Branche bestimmt ihre Interessenvertretung selbst – von der Landesinnung der Friseure bis zur Fachgruppe der Hotellerie. Als UnternehmerIn gibst Du Deine Stimme in den Fachorganisationen ab, in denen Du aktiv Mitglied bist. Hast Du mehrere Gewerbeberechtigungen oder Unternehmen? Dann kannst Du in mehreren Fachorganisationen wählen – und somit mehrfach mitentscheiden. Dabei zählt jede Stimme gleich viel – egal, ob Ein-Personen-Unternehmen oder mittelständischer Familienbetrieb.
Wer kann gewählt werden?
Zur Wahl stehen UnternehmerInnen wie Du. Sie können nur kandidieren, wenn sie der jeweiligen Branche angehören. Sie stehen für Deine branchenspezifischen Interessen ein und sind Praktiker, die durch ihren eigenen Betrieb Deine Anliegen und Probleme verstehen und dafür Lösungen erarbeiten. Als einzige Wählergruppe treten wir in allen Branchen an – weil es uns nicht um Einzelne geht, sondern um das große Ganze.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Tiroler UnternehmerInnen mit aufrechter Gewerbeberechtigung. Jedes Mitglied hat pro „Mitgliedschaft“ eine Stimme. EinzelunternehmerInnen üben ihr Wahlrecht persönlich aus. Juristische Personen und andere Rechtsträger wie GmbHs, AGs oder Gemeinden müssen eine vertretungsberechtigte Person bestimmen, beispielsweise einen Gesellschafter, Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen. Dafür ist eine Vollmacht erforderlich, die zur Abholung der Wahlkarte bzw. zur Stimmabgabe mitzubringen ist.
Wie kann ich wählen?
Briefwahl
Einfach und bequem unter wahlkartenantrag.wko.at oder per Mail an wahl2025@wktirol.at Deinen Wahlkartenantrag anfordern und unterschrieben zurücksenden. Anschließend bekommst Du Deine Wahlkarte per Post zugestellt. Fülle die Wahlkarte aus und vergiss nicht, die eidesstattliche Erklärung auf der Rückseite zu unterschreiben. Damit Deine Stimme zählt, muss die Wahlkarte spätestens am 13. März 2025 in der Wirtschaftskammer eintreffen. Schicke sie daher spätestens am 7. März per Post ab, um sicherzugehen, dass sie rechtzeitig ankommt.
Bezirksstelle
Ab 14. Februar kannst Du direkt in der Bezirksstelle Deines Unternehmensstandorts wählen. UnternehmerInnen aus Innsbruck und Innsbruck-Land können zudem am WIFI (Egger-Lienz-Straße 116, 6020 Innsbruck) wählen. Einzelunternehmer müssen nur einen Lichtbildausweis mitnehmen. Juristische Personen oder sonstige Rechtsträger brauchen eine Vollmacht. Einfach den firmenmäßig gezeichneten Wahlkartenantrag in die Bezirksstelle mitnehmen: Download Wahlkartenantrag
Wahllokal
Am 12. und 13. März kannst Du in jedem der 97 Tiroler Wahllokale Deine Stimme abgeben. Nimm Deine Wählerverständigung und einen Lichtbildausweis mit. Juristische Personen oder sonstige Rechtsträger brauchen zudem eine Vollmacht. Die Vorlage dafür findest Du hier: Download Vollmacht